..ist der name eines kleinen handgemachten endlosen weblogs mit sporadischen beiträgen zur lage der nation. verfasst von einem losen zusammenschluss von schreiberlingen, ohne dass jemand dazwischen quatscht.

Freitag, 10. September 2010

DNA-Tests im Rechtsstaat

Knapp 1500 Frauen werden derzeit in Hessen aufgefordert DNA-Proben abzugeben. Doch ist die Maßnahme eigentlich rechtsstaatlich in Ordnung? Hunderte Frauen haben sich Medienberichten zufolge inzwischen geweigert und sind jetzt im Visier der Ermittler.

Nach dem Fund eines getöteten Babys starteten die Behörden im hessischen Bad Vilbel einen groß angelegten Massengentest.

Bei einem DNA-Test wird durch einen Wangeninnenabstrich Schleimhautzellen entnommen, anhand derer ein genetisches Muster erstellt wird, das dann mit den Spuren am Tatort verglichen wird.

Doch was ist mit Verweigerern? Die werden automatisch verdächtigt. "Dies widerspricht aber nicht nur den Anforderungen der freiwilligen Erklärung, sondern auch dem im Strafverfahren geltenden Grundsatz der Unschuldsvermutung" sagt die Richterin Dr. Bettina Grengel. Da ein totaler Verzicht auf diese Ermittlungsmaßnahme nicht ernsthaft in Betracht kommen könne werde der Gesetzgeber "(..)deshalb nicht umhinkommen, über kurz oder lang den DNA-Massentest als Zwangsmaßnahme auszugestalten – mit der Folge, dass dann auch erhebliche Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen bestehen müssen." Eine gruselige Vorstellung!

Quelle: Ein sehr lesenwerter Beitrag von Richterin Dr. Bettina Grengel: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2025/keine-alternative-zu-freiwilligkeit-oder-zwang/

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