Die Bundesregierung und ihre Behörden sind an Recht und Gesetze gebunden. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und den Regeln der Strafprozessordnung. Der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme, d.h. die sog. Online-Durchsuchung, ist danach nicht zulässig. Auch nach der Abgabenordnung ist es für Steuerfahnder rechtswidrig, fremde Computer nach Hinweisen zu Steuerhinterziehung zu untersuchen.
Hier werden also in erster Linie Daten gekauft um Geld zu verdienen. Würde der Dealer die Informationen für 2,5 Billionen anbieten, würde man sie nicht kaufen, denn nicht nur nach Adam Riese würde sich das nicht lohnen. Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat und auch eine sehr verwerfliche. Der Zweck heiligt im Rechtsstaat jedoch nicht alle Mittel. 1+1 bleibt 2 und Datenklau bleibt rechtswidrig, auch wenn er für den "guten Zweck" ist. Es ist nicht vertretbar, wenn Datenschutz nach merkantilen Zwecken ausgelegt wird.
Fazit:
Ein solch leichtfertiger Umgang mit rechtsstaatlichen Vorgaben und Datenschutz ist höchst fragwürdig. Es ist nicht vertretbar, wenn Datenschutz nach merkantilen Zwecken ausgelegt wird. Die Leute, die solche Daten kaufen, brauchen niemanden mehr über Datenschutz zu belehren!
Neben den deutschen Rechtsnormen werden dabei auch ausländische, hier die schweizer, Rechtsgrundsätze verletzt. Wenn in Deutschland diese Praxis salonfähig wird, dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn andere Staaten unsere Rechtsordnung auch nicht einhalten.
Außerdem führt dies zu einer Bagatellisierung des Datendiebstahls und zur regelrechten Anstiftung für andere Täter - siehe die aktuellen Datenangebote in Bayern und Baden-Württemberg.
Prost!
Nachtrag 6.Februar 2010:
Nach einem Zeitungsbericht bekommt ein deutscher Steuersünder nun Schadensersatz von einer liechtensteiner Bank in millionenhöhe wegen der rechtswidrigen Herausgabe seiner Daten an deutsche Behörden. So entschied ein Liechtensteiner Gericht. zum Zeitungsbericht.
Nachtrag 24. Februar 2010:
Der deutsche Anwaltsverein und der schweizerische Anwaltsverband teilen diese Rechtsauffassung und haben unter dem Titel "Anwälte in Deutschland und Schweiz einig: Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel" zum Thema eine Resolution ausgearbeitet. Zur Resolution
Nachtrag 18. Oktober 2010:
Änderungsentwurf des Deutsch-schweizer Doppelbesteuerungsabkommen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung sowie die Verwendung gekaufter Bankkundendaten durch die deutschen Finanzbehörden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und sein schweizer Amtskollegen, Bundesrat Dr. Hans Rudolf Merz, legten den ausgehandelten Vertragstext für das DBA nun vorläufig fest. Damit soll das bereits bestehende DBA zwischen der Schweiz und Deutschland geändert werden. Im Zentrum des Entwurfs stand die Verwendung gekaufter Bankkundendaten durch die deutschen Finanzbehörden. Artikel zum DBA
Nachtrag 19. Oktober 2010:
Deutschland hat erneut Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher aus der Schweiz erworben. Medienberichten zufolge hat Nordrhein-Westfalen nun Daten einer Schweizer Bank über mutmaßliche Steuerhinterzieher erworben.
Bereits im Sommer sei für etwa 1,5 Millionen Euro eine CD mit 200 Datensätzen der Schweizer Bank Julius Bär erworben worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Münster am Montag. Derzeit würden die Daten und Vermögenswerte überprüft. Angaben zum Verkäufer machte die Behörde nicht.
Das Geschäft mit den Daten floriert. Die Bundesregierung hatte bereits Anfang des Jahres eine Daten-CD mit Angaben zu angeblich 1500 deutschen Steuerhinterziehern in der Schweiz angeboten bekommen. Nordrhein-Westfalen entschied sich damals schon zum Kauf - für einen Betrag von 2,5 Millionen Euro. Quelle: sueddeutsche.de
3 Kommentare:
Für Lumpen lässt sich selbst ein Lump nicht lumpen.
„Kleider machen Leute, Lumpen machen Läuse.“
UPDATE 24. Februar 2010:
Der deutsche Anwaltsverein und der schweizerische Anwaltsverband teilen diese Rechtsauffassung und haben zum Thema eine Resolution ausgearbeitet. http://twitterurl.net/i/2fm
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